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Ratgeber · Kaufnebenkosten

Grunderwerbsteuer nach Bundesland: Alle Sätze im Überblick

Die Grunderwerbsteuer ist bei den meisten Immobilienkäufen der größte einzelne Posten unter den Kaufnebenkosten. Und weil jedes Bundesland seinen eigenen Satz festlegt, kann allein die Postleitzahl über mehrere tausend Euro entscheiden. Hier die aktuellen Sätze aller 16 Länder, mit Erklärung und Rechenbeispiel.

Was ist die Grunderwerbsteuer?

Kurz gesagt: eine einmalige Steuer, die beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie in Deutschland fällig wird. Berechnet wird sie auf den im Kaufvertrag beurkundeten Kaufpreis, unabhängig davon, ob Sie später selbst einziehen oder vermieten.

Anders, als man vielleicht erwarten würde, gibt es dafür keinen bundesweit einheitlichen Satz. Jedes Bundesland legt seinen eigenen fest, und die Unterschiede sind alles andere als klein.

Ein Trost für Vermieter: Ganz verloren ist das Geld nicht. Die Grunderwerbsteuer zählt zu den Anschaffungsnebenkosten und wird deshalb zusammen mit dem Kaufpreis abgeschrieben, anteilig auf den Gebäudewert. Mehr dazu in unserem Ratgeber zu den Steuervorteilen bei Kapitalanlage-Immobilien.

Wer zahlt und wann wird sie fällig?

Gesetzlich haften Käufer und Verkäufer gemeinsam. In der Praxis regelt aber fast jeder Kaufvertrag, dass der Käufer zahlt – das wird notariell so festgehalten, und daran hält man sich auch. Nach der Beurkundung meldet der Notar den Kauf automatisch ans Finanzamt, das daraufhin einen Steuerbescheid verschickt, üblicherweise mit vier bis sechs Wochen Zahlungsfrist. Erst wenn die Zahlung nachgewiesen ist, stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus – und ohne die läuft im Grundbuch nichts.

Grunderwerbsteuer-Sätze aller 16 Bundesländer

BundeslandSteuersatz
Baden-Württemberg5,0 %
Bayern3,5 %
Berlin6,0 %
Brandenburg6,5 %
Bremen5,0 %
Hamburg5,5 %
Hessen6,0 %
Mecklenburg-Vorpommern6,0 %
Niedersachsen5,0 %
Nordrhein-Westfalen6,5 %
Rheinland-Pfalz5,0 %
Saarland6,5 %
Sachsen5,5 %
Sachsen-Anhalt5,0 %
Schleswig-Holstein6,5 %
Thüringen5,0 %

Stand 2024. Die Länder können ihren Satz jederzeit ändern, prüfen Sie den aktuellen Stand also vor einer verbindlichen Kalkulation – etwa beim zuständigen Finanzministerium oder Ihrem Notar.

Rechenbeispiel

Beispiel

Eine Eigentumswohnung in Nordrhein-Westfalen (6,5 %) kostet 200.000 €.

Grunderwerbsteuer = 200.000 € × 6,5 % = 13.000 €

Zum Vergleich: Dieselbe Wohnung in Bayern (3,5 %) würde nur 7.000 € kosten – 6.000 € Unterschied, rein durch die Lage.

Und die Grunderwerbsteuer ist ja nur ein Posten unter mehreren. Dazu kommen meist Notarkosten (etwa 1,5 %), Grundbuchkosten (etwa 0,5 %) und, falls ein Makler im Spiel war, dessen Provision. In Summe landen die Kaufnebenkosten je nach Bundesland und Maklerbeteiligung schnell bei 7 bis 15 % des Kaufpreises.

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